Baubiologie-Krakor IBN
Schimmelpilze, Raumluftgutachten und Elektrosmog

Schimmel 

Schimmel in der Wohnung macht krank und muss entfernt werden. Eine bloße Abtötung (Desinfizierung) von Schimmelpilzen reicht nicht aus, da auch von abgetöteten Schimmelpilzen allergische und reizende Wirkungen ausgehen können! 


Welche Symptome treten auf und welche Maßnahmen sind zu befolgen.

Schimmelpilze sind weiter Verbreitet als erwartet.

Laut einer aktuellen Umfrage der Stiftung Warentest sind zwei von drei Haushalten von Schimmel in der Wohnung betroffen. Schimmel findet sich besonders häufig an kalten Oberflächen. Schimmel an Fensterleibungen. Schimmel an Wärmebrücken. Schimmel im Keller. Weitere 8 Prozent klagen über Schimmelgeruch und Stockflecken. 

Versteckte Schimmelschäden bleiben oft unberücksichtigt
Auch ein versteckter Schimmelbefall ist möglich. Schimmel hinter der Tapete im Wohnzimmer, oder Schimmel hinter der Fußleiste, hinter dem Bild oder hinter dem Sofa an der Außenwand. Oft ist der Putz unsichtbar nach einem Wasserschaden oder durch Kondensat mit Schimmelpilzen belastet. Unsichtbar ist nicht zu verwechseln mit ungefährlich.

Krank durch Schimmelpilze

Umweltmediziner werden nicht müde auf die Gefahren für die Gesundheit durch eine erhöhte Schimmelpilzkonzentration in Wohnräumen aufmerksam zu machen. Die Symptome sind oft undifferenziert. Augenrötungen, Husten, ständig laufende Nase, Immunschwäche, asthmatische Beschwerden und Atemnot lassen oft erst nach, wenn die mit Schimmel belastete Wohnung für einige Tage verlassen wird. Einige Schimmelpilzarten können sogar Allergien auslösen und zur Erkrankung der Atmungsorgane führen. Asthmatische Anfälle mit Atemnot sind keine Seltenheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass das Risiko für Atemwegserkrankungen und Asthma um bis zu 75 % steigt, wenn sich die Bewohner dauerhaft in mit Schimmelpilz belasteten Räumen aufhalten.

Was ist bei Schimmelbefall zu tun

Sprechen Sie Ihren Vermieter an, wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung haben oder vermuten. 
Bei gesundheitlichen Beschwerden nehmen Sie bitte Kontakt mit einem Umweltmediziner auf.

Dem Mieter wird oft vorgeworfen, dass es am falschen Lüften und Heizen liegt. Der Mieter muss zunächst nur nachweisen, dass es sich tatsächlich um Schimmel handelt. Dann muss der Vermieter beweisen, dass keine Baumängel als Ursache für den Schimmelpilzbefall in Frage kommen können. In der Regel sind beide Seiten mit dem Thema überfordert, insbesondere dann, wenn es zu einer Kombination beider Ursachen kommt. Lassen Sie das Schimmelproblem bei mittleren und großen Schäden durch einen Fachmann begutachten. Idealerweise kann dies auch recht preiswert durch einen gemeinsamen Ortstermin geschehen.

Kleinere Schäden wie z. B. an Silikonfugen im Badezimmer oder an den Fenstern, die bis zu 20 Quadratzentimeter groß sind, können Sie mit 70 % Alkohol (Isopropanol) aus der Apoteheke selber entfernen. Bitte beachten Sie auch bei kleinen Schäden die Sicherheitshinweise.

Mittlere Schäden bis zu ½ Quadratmeter können von Fachhandwerkern, in der Regel ohne weitere organisatorische Maßnahmen fachgerecht beseitigt werden.

Von größeren Schäden sollten Sie und auch die nicht dafür ausgebildeten Fachhandwerker die Finger lassen. Hier gilt es die Handlungsanleitungen des Umweltbundesamtes ( UBA ) einzuhalten. Schnell kommen auch Fachhandwerker in „Teufelsküche“, wenn es durch eine unprofessionelle Sanierung zu einer Gefährdung Dritter kommt. Ausführende (Sanierungs-) Fachfirma haben sich an die „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)“ der BG BAU zu richten, in denen der Personenschutz auch Dritter und die Belehrung der Mitarbeiter (Betriebsanweisung) geregelt sind. In der Regel muss zusätzlich, z. B. bei der Bautrocknung die Gefahrenstoffverordnung eingehalten werden

Wie kann ich als Mieter Schimmelbefall vermeiden?

Räume sollten entsprechend ihrer Nutzung ausreichend beheizt und belüftet werden. In der Regel reichen zwei bis dreimal Stoßlüften pro Tag aus. 

Informieren Sie sich über sinnvolles Lüften, insbesondere im Zusammenhang mit dem Trocknen von Wäsche in Wohnräumen während der Heizperiode.

Wohnräume müssen während der Heizperiode angemessen beheizt werden. Kältere Räume dürfen zum Beispiel nicht durch offene Innentüren mit der Wärme der warmen Zimmer geheizt werden. 

Bei der Möblierung an schwach gedämmten Außenwänden sollte der Nutzer einen ca. 10 cm großen Sicherheitsabstand zur Wand einhalten.

Keine Heizkörper dauerhaft abdrehen, denn die Außenwände sind in der Regel im Altbau durch die Heizungsnischen ( Wärmebrücke ) geschwächt.

Die Zimmertemperatur und die relative Luftfeuchtigkeit sollten überwacht werden. Es gibt preiswerte Geräte die beides miteinander kombinieren. So kann bei einer relativen Luftfeuchte > 60 % der Situation angepasst gelüftet werden.


Wie kann ich als Eigentümer Schimmelbefall vermeiden?

Die Bausubstanz selbst trägt durch viele Faktoren ebenfalls zur Feuchtelast in einer Wohnung bei.

Selbstverständlich ist die Bausubstanz vor jeglicher eindringender Feuchte durch Spritzwasser und Schlagregen, Installationsschäden ( z. B. Rohrbruch ), Neu- und Umbaufeuchte, Kondensationsschäden und Fundament- und Keller- Undichtigkeiten zu schützen.

Vermeiden Sie kalte Bauteiloberflächen an Außenwänden, Fußböden zum Keller, Bodenplatten, oder nicht gedämmten Dachböden. Sorgen Sie gegebenenfalls für eine Unterstützung der Grundlüftung durch eine technische Belüftung.

Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!